Jahresabschluss nach Handelsrecht
Jeder Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes ist verplichtet, einen Jahresabschluss gemäß den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu erstellen. Dabei hat der Jahresabschluss, der aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang und gegebenenfalls aus einem Lagebericht besteht, zwei grundlegende Funktionen. Er soll über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und stellt die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Jahreserfolges auf.
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